Informationen zur Veröffentlichung von Bildern
Die Veröffentlichung von Bildern auf der Homepage des Heinrich-von-Gagern Gymnasiums unterliegt den im Kunsturhebergesetz genannten Bedingungen zum Recht am eigenen Bilde.
(Siehe dazu: Auszug aus dem Kunsturhebergesetz, §22 und §23)
Für alle Bilder von Personen gilt daher:
- Einzelporträts von Schülern oder Lehrern erfolgen nur mit deren Einwilligung oder der Einwilligung Erziehungsberechtigter.
- Bilder von Personengruppen, die auf Veranstaltungen enstanden sind oder zum Zwecke der Veröffentlichung (z.B. Klassenbilder, Kollegiumsbild etc.) gemacht wurden, beachten die Bestimmungen des Kunsturhebergesetzes (hier besonders § 23 Abs.1, Nr. 3 KunstUrhG). Das Heinrich-von-Gagern Gymnasium geht in diesen Fällen von einem durch die Teilnahme erteilten Einverständnis der abgebildeten Personen aus, bis durch einen Widerspruch durch eine betreffende Person oder eines Erziehungsberechtigten das Gegenteil bekannt wird.
Im Übrigen behält sich das Heinrich-von-Gagern Gymnasium im Auftrag der Urheber alle Rechte an den veröffentlichten Bildern vor. Eine weitere Verwendung kann nur mit Einverständnis des Heinrich-von-Gagern Gymnasium erfolgen.